Personalschulung in Kooperation mit der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart eva gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 des GlüStV 2021 sind Veranstalter und Vermittler von öffentlichem Glücksspiel verpflichtet regelmäßig das Aufsichtspersonal, die Betreiber und die Sozialkonzeptbeauftragten durch qualifizierte Anbieter schulen zu lassen.