Gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 des GlüStV 2021 sind Veranstalter und Vermittler von öffentlichem Glücksspiel verpflichtet regelmäßig das Aufsichtspersonal, die Betreiber und die Sozialkonzeptbeauftragten durch qualifizierte Anbieter schulen zu lassen.
Bundesweites Angebot von gesetzlich vorgeschriebenen Präsenzschulungen für alle im Standort tätigen Personen, je nach landesgesetzlicher Regelung i.d.R. mit einer Dauer zwischen 6 und 8 Stunden und Gruppengrößen bis max. 15 Teilnehmenden. Bezeichnung je nach Bundesland: Schulung Modul A (NRW), Sachkundenachweis (Hamburg, Berlin), Basisschulung o.ä., ausgenommen Niedersachsen.
Die Schulungen müssen regelmäßig wiederholt werden, näheres regelt das Landesgesetz.
Schulungsinhalte:
Schulungstermine im bundesweiten offenen Schulungskalender oder individuell als inhouse-Schulung.
Zu unseren Terminen: Präventionsschulungen, Unternehmerseminare und Weiterbildungen