Kleiner Sachkundenachweis Hamburg

Beschreibung

Gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 des GlüStV 2021 sind Veranstalter und Vermittler von öffentlichem Glücksspiel verpflichtet regelmäßig das Aufsichtspersonal, die Betreiber und die Sozialkonzeptbeauftragten durch qualifizierte Anbieter schulen zu lassen.



Bundesweites Angebot von gesetzlich vorgeschriebenen Präsenzschulungen für alle im Standort tätigen Personen, je nach landesgesetzlicher Regelung i.d.R. mit einer Dauer zwischen 6 und 8 Stunden und Gruppengrößen bis max. 15 Teilnehmenden. Bezeichnung je nach Bundesland: Schulung Modul A (NRW), Sachkundenachweis (Hamburg, Berlin), Basisschulung o.ä., ausgenommen Niedersachsen.



Die Schulungen müssen regelmäßig wiederholt werden, näheres regelt das Landesgesetz.


Schulungsinhalte:


  • Rechtliche Rahmenbedingungen (Glückspielstaatsvertrag, Spielverordnung, Landesgesetze und Ausführungsbestimmungen, Gewerbeordnung, Baurecht und Jugendschutz).

  • Spiel und Sucht (Entstehung und Verlauf pathologischen Glücksspiels, Diagnostische Kriterien nach DSM V, Früherkennung, Prävention und Intervention bei auffälligen Spielgästen).

  • Verhaltensrichtlinien und konkrete Handlungsanleitungen im Umgang mit auffälligen Spielgästen, Umgang mit Rollen- und Zielkonflikten, praktische Übungen.

  • Innerbetriebliche Organisationsabläufe im Spielerschutz und Dokumentation von Maßnahmen.

  • Erfolgskontrolle

Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt.



Schulungstermine im bundesweiten offenen Schulungskalender oder individuell als inhouse-Schulung.



Zu unseren Terminen: Präventionsschulungen, Unternehmerseminare und Weiterbildungen



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