Kombischulung Modul A + BGP NRW

Beschreibung

Gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3 des GlüStV 2021 sind Veranstalter und Vermittler von öffentlichem Glücksspiel verpflichtet regelmäßig das Aufsichtspersonal, die Betreiber und die Sozialkonzeptbeauftragten durch qualifizierte Anbieter schulen zu lassen. In NRW muss daher jeder im Kundenkontakt tätige Mitarbeitende die Schulung Modul A absolvieren.



Mitarbeitende aus Verbundspielhallen und Spielhallen, die den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhalten, müssen zusätzlich zur Schulung Modul A gem. AG zum GlüstV NRW die Schulungs Besonders geschultes Personal absolvieren.

In der Kombischulung werden beide Schulungsformate (Modul A und BGP NRW nacheinander angeboten. Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung BGP NRW ist die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung Modul A. Beide Schulungen schließen mit einer schriftlichen Lernzielkontrolle ab.



Bucher
* = Pflichtfeld
Anrede
Titel
Vorname *
Nachname *
Telefon *
E-Mail *

Firmenanschrift
Firma *
Straße *
PLZ *
Ort *
Land
Bemerkungen
Teilnehmerliste
Teilnehmer
Schulung
Erstmalig
Wiederholung
Anrede
Vorname
Nachname *
Geburtsdatum
Anschrift
Straße
PLZ
Ort
Land
Bundesland *
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen, verstanden und akzeptiert *